Reglement-Reitanlage

Die Benutzung der Reitanlage des Reitvereins Beromünster und Umgebung ist nur für Berechtigte gestattet.

 

Die Berechtigung wird pro Reiter/in mit dem entsprechenden Schlüssel erteilt und ist nicht übertragbar. Die Schlüssel können an der Generalversammlung oder bei Pius Muff, Dorfstrasse 3, 6222 Gunzwil, 079 412 04 55 bezogen werden.

Junioren, Aktiv- und Ehrenmitglieder des RV Beromünster können die Anlage jeweils am Mittwoch den ganzen Tag auch ohne Schlüssel benutzen.

 

Die Benutzungsgebühren können jährlich durch die Generalversammlung angepasst werden. Die Reitanlage ist sauber zu halten und es ist Sorge zu tragen:

 

  1. Der Mist muss auf den Sandplätzen, dem Parkplatz und der Zufahrtsstrasse zusammen genommen werden
  2. Das Hindernismaterial (insbesondere die Stangen) dürfen
    nicht am Boden liegen
  3. Auf dem grösseren Sandplatz ist das Longieren nicht erlaubt.
  4. Eine Reservation der gesamten Anlage ist durch den Vorstand des Reitvereins Beromünster und Umgebung zu bewilligen. Reservationen werden frühzeitig bekannt gegeben.
  5. Das vorliegende Reglement kann durch den Vorstand des Reitvereins Beromünster und Umgebung jederzeit angepasst werden. Allfällige Spezialfälle werden ebenfalls durch den Vorstand geregelt.

 

Beromünster, 9. Februar 2007

 

Die Benutzungsgebühren

Die Benutzungsgebühren sind pro Reiter und Jahr zu bezahlen.
Bei Bezahlung der Gebühr erhält der Reiter einen Schlüssel für
die Reitanlage.

Aktiv- und Ehrenmitglieder CHF 200.00
Junioren CHF 100.00
Alle anderen Benutzer CHF 600.00
Depot pro Schlüssel CHF 20.00
Einzelbenutzung (pro Pferd) CHF 20.00